Imkerinfos

Nützliche Informationen für den Imker:

Änderung bei der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen:

Die Kreisverwaltung Trier- Saarburg  (Veterinäramt) teilte am 29.03.2018 den Bienensachverständigen ( BSV) mit, dass sich hinsichtlich der Ausstellung von Gesundheitszeugnissen ab sofort Änderungen ergeben.

  1. Es erfolgt eine Neuregelung der Gebührenfestsetzung. Es werden keine Aufwandsentschädigungen vom BSV mehr  selbst erhoben. Statt dessen wird, wie in anderen Bundesländern schon länger üblich, eine rechtsfähige Gesamtgebühr von der Kreisverwaltung festgesetzt. Die Gebührenhöhe  ( siehe Anlage: Untersuchungsbericht) umfasst die Aufwandsentschädigung des BSV als auch die Verwaltungskosten des Veterinäramtes. Die Kostenfestsetzung wird mit dem Gesundheitszeugnis dem Antragsteller ( Imker) zugestellt. Die Gebühr ist an die Kreiskasse zu entrichten. Diese erstattet dem BSV dann am Jahresende die Aufwandsentschädigung.
  2. Der Prüfumfang richtet sich nach der "Leitlinie des Bundes zur Bekämpfung der AFB in Deutschland."
    Danach sind :
    - auf einem Bienenstand alle auffälligen und insbesondere alle schwachen Völker auf klinische Symptome der AFB zu untersuchen. Sonst kann die Stichprobe der Bestandsgröße angepasst werden:
    - bei weniger als 10 Völker sind alle,
    - bei 10-50 Völker sind mindestens 10 Völker bis maximal 50 % und
    - bei mehr als 50 Völker sind mindestens 25 Völker bis maximal 20 % zu untersuchen.
  3. Futterkranzproben werden nur dann erforderlich, wenn Anzeichen auf klinische Befunde gegeben sind.
  4. Bei mehreren Ständen, braucht nur ein Stand untersucht zu werden, wenn der Imker in o.a. Untersuchungsbericht schriftlich versichert, dass er nur Völker bzw. Königinnen von diesem Stand verbringt bzw. verkaufen will.

Das Veterinäramt bittet nochmals darum, in den Vereinen auf die Meldepflicht ( Bienenhaltung) bei den Imkern hinzuweisen.

Das Gesundheitszeugnis ist zwingend notwendig für das Verbringen von Bienenvölkern/Ablegern  und Königinnen außerhalb des Kreises Trier- Saarburg oder auf Belegstellen.

Grundsätzlich wird jedoch empfohlen, dass bei jedem Verkauf ( auch innerhalb der Kreisgrenzen) das Gesundheitszeugnis vorhanden sein sollte.

Für eine eingehende Beratung steht der BSV Klaus Morbe (Kontaktdaten siehe interner Bereich) gerne zur Verfügung und bitte die Imkerkollegen, die ein Gesundheitszeugnis benötigen, um eine rechtzeitige Terminabsprache.

Information über Bienenkrankheiten und Vordruck zur Anmeldung der Bienenhaltung beim Veterinäramt

UVV Bienenhaltung

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Bienenseuchenverordnung

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